Schreiben der Senatsverwaltung zur Ausweitung der Maskenpflicht

Das aktuelle Schreiben vom 13.11.2020 zur Ausweitung der Maskenpflicht.

Die Regelung zur Ausweitung der Maskenpflicht gilt für die Zeune-Schule ab der Jahrgangsstufe 7 für alle Schüler*innen und das in diesen Klassen eingesetzte Personal. (siehe Schreiben der SenBJF vom 13.11.2020).

Für die Klassen im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ wird diese Vorgabe auf alle Klassen der Mittel-, Ober- und Abschlussstufe übertragen.

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt natürlich weiterhin nur, wenn eine Behinderung, Erkrankung oder vergleichbare Beeinträchtigung dem nicht entgegensteht. Dies ist der Schule durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Für die Gruppen der Vorschulischen Förderung, der Ergänzenden Förderung und Betreuung, die Klassen der Eingangs- und Unterstufe des GE-Bereichs und die Jahrgangsstufen 1-6 der Grundschule trifft die Ausweitung der Maskenpflicht nicht zu und es gelten die Vorgaben des Musterhygieneplans.

Da bei der Arbeit und im Unterricht mit sehbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen der Mindestabstand häufig nicht eingehalten werden kann, sich aber gleichzeitig in unserer Schulgemeinschaft Personen befinden, welche zur Risikogruppe in Bezug auf das Corona-Virus gehören, empfehle ich dennoch dringend für diese Schulbereiche das konsequente Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

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