Kinder kleben Buchstaben in Bücher

Grundschule

Mit knapp sechs Jahren beginnt für alle Kinder in Berlin die Schulpflicht. In der Grundschule gilt für alle Kinder derselbe Berliner Rahmenlehrplan, auch für blinde und hochgradig sehbehinderte Schüler:innen. Zusätzlich unterrichten wir das 2. Curriculum, welches ergänzenden Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten, Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie Schreib- und Lesetechniken vorsieht.

In der Schulanfangsphase (1. und 2. Jahrgangsstufen) können Kinder auch 3 Jahre verweilen, ohne dass das Schuljahr angerechnet wird, um ausreichend Raum für das zeitaufwändige blindentechnische Lernen zu schaffen.

Individuelle Förderung

Den Unterricht passen unsere Lehrerinnen und Lehrer stark an die Bedürfnisse der einzelnen Schüler:innen an, wobei pädagogische Ideen und Methoden von Maria Montessori und anderen einfließen.

Wir nutzen in verschiedenen Fächern Rhythmik als Unterrichtsprinzip, um auf möglichst vielen unterschiedlichen Ebenen die Schüler:innen zu fördern.

Wir kombinieren lebensnahen Unterricht mit modernen Medien. So haben z. B. die Schüler:innen der Grundschule die Möglichkeit, mit dem Computerlernprogramm „TOM“ zu arbeiten. Mit „TOM“ können die Schüler:innen u.a. ihren Wortschatz erweitern, selbständig ihre Rechtschreibung überprüfen und dabei spielerisch die ersten Erfahrungen mit dem Computer machen.

Ab der 3. Jahrgangsstufe erhalten unsere Schüler:innen Unterricht in der englischen Sprache.

Blindenschrift

Die Blindenschrift erlernen die Kinder bei uns im klassischen Sinne, d.h. sie lernen zunächst an der Punktschriftmaschine die 6-Punkt-Brailleschrift. Später ab der 4. Jahrgangsstufe lernen sie mit dem eigenen PC zu arbeiten und erlernen dabei die Euro-8-Punkt-Brailleschrift.

Talente und Fähigkeiten entdecken

Damit unsere Schüler:innen ihre Talente und Fähigkeiten entdecken können, haben wir an unserer Schule spezielle Förderangebote entwickelt. Lesen Sie mehr zu unseren AGs

Mobile Dienste – Inklusion

Unsere Kollegen und Kolleginnen aus den Mobilen Diensten der Zeune-Schule begleiten die Beschulung eines sehbehinderten oder blinden Kindes in der Regelschule. Sie stehen von Anfang an bei der Planung einer neuen Klasse, die ein sehbehindertes oder blindes Kind besuchen wird, zur Verfügung: Ausstattung des Arbeitsplatzes, Fortbildung der Lehrkräfte und Assistenzen, Beratung der Schulleitungen, Beschaffung von Unterrichtsmaterialien und Hilfsmitteln sind die ersten Schritte. Dann gilt es, durch viele Gespräche und Spiele den Prozess der Gruppenfindung zu unterstützen. Später ist es die Aufgabe der Beratungslehrkraft, die blinden oder sehbehinderten Schüler:innen im sogenannten Zweiten Curriculum im laufenden, aber auch nach Bedarf im separaten Unterricht zu unterrichten: Brailleschrift, Vergrößerungstechniken, Computerkenntnisse, Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fertigkeiten werden vermittelt, damit die Schüler:innen möglichst effizient und selbständig dem Klassenunterricht folgen können. Weiterhin entscheidet die Beratungslehrkraft mit den Lehrern über geeignete Unterrichtsinhalte, nötige didaktische Reduktionen und einzusetzende Materialien sowie deren Erstellung u.a. im Medienzentrum der Zeune-Schule.

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